SV Fortuna Tützpatz
Satzung
14.02.1997 |
Satzung |
§1: Name, Rechtsform und Sitz des Vereins |
Der SV "Fortuna Tützpatz" mit Sitz in Tützpatz ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Altentreptow eingetragen.
Der Verein ist Mitglied im Kreissportbund Demmin und im Landessportbuind Mecklenburg - Vorpommern und deren angeschlossenen Verbänden. |
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§2: Zweck und Aufgaben des Vereins, Gemeinnützigkeit |
2.1. Der Verein bezweckt: |
2.1.1. die Gesundheitsförderung und sportliche Ertüchtigung aller Personen, insbesondere der Jugend und Kinder |
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2.1.2. den Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb in den Sportarten :
- Fußball
- Tischtennis
- Frauensport
- allgemeine Sportgruppe |
2.1.3. die Vertretung seiner Mitglieder gegenüber den öffentlichen Organen und Organisationen auf der Ebene der Gemeinde und im Kreisausschuss |
2.1.4. die Mitwirkung bei der Organisation und Koordinierung aller sportlichen Maßnahmen im Territorium |
2.2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |
2.3. Der Sportverein ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral und offen für ausländische Bürger. |
2.4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig Vergütungen begünstigt werden. |
2.5. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Vereinszweckes wird das Vermögen des Vereins dem Kreisportbund für die weitere Verwendung im sportlichen Sinne überwiesen. |
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§3: Mitgliedschaft |
3.1. Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung und deren Annahme erworben. Bei Jugendlichen bis 16 Jahre und Kindern bedarf sie der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Der Vorstand entscheidet über die Annahme. Bei Ablehnung kann die Entscheidung der Mitgliederversammlung gefordert werden. Diese entscheidet endgültig. |
3.2. Personen, die den Verein uneigennützig bei der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben finanziell oder materiell unterstützen, können als fördernde Mitglieder aufgenommen werden, die stimmberechtigt sind. Es besteht die Möglichkeit der Ehrenmitgliedschaft. |
3.3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. |
3.4. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Satzung oder das Vereinsinteresse verstößt bzw. seiner Beitragspflicht nicht nachkommt. |
3.5. Die Höhe der Beiträge und Aufnahmegelder wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. |